
Immobilie geerbt – was nun?
Ein Erbe ist selten nur Vermögen – es ist Erinnerung, Verantwortung und oft auch Konflikt. Wir helfen Ihnen, in dieser Phase einen klaren Kopf zu bewahren und die Entscheidung für Ihre geerbte Immobilie ruhig und gut zu treffen.
Eine geerbte Immobilie fühlt sich selten nach einer „normalen“ Immobilientransaktion an. Oft gehen Trauer, Erinnerungen und familiäre Themen damit einher – gleichzeitig müssen plötzlich sehr nüchterne Entscheidungen getroffen werden: behalten, vermieten, verkaufen?
Erste Wochen: nicht entscheiden, sondern sortieren
In den ersten Wochen nach einem Todesfall ist niemand in der Verfassung, große Entscheidungen zu treffen. Trotzdem laufen Fristen: das Nachlassgericht muss informiert werden, das Finanzamt fordert eine Anzeige innerhalb von 3 Monaten, laufende Verträge gehen weiter.
Unsere Empfehlung: konzentrieren Sie sich zunächst auf das Sammeln von Unterlagen und das Verstehen der Situation. Für die strategische Entscheidung – behalten, vermieten, verkaufen – ist später noch genug Zeit.
Allein oder Erbengemeinschaft?
Sind mehrere Personen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese ist auflösungsbedürftig: Verkauf erfordert die Zustimmung aller, Vermietung wird zur Dauerabstimmung. Je früher hier ein gemeinsamer Weg gefunden wird, desto besser für alle Beziehungen.
Häufigste Lösung: Auszahlung eines Miterben durch die anderen oder gemeinsamer Verkauf mit klarem Verteilungsschlüssel. Wir moderieren solche Gespräche regelmäßig – sachlich, neutral und mit Markttransparenz.
Steuern: nicht ignorieren, aber auch nicht überschätzen
Kinder erben pro Elternteil bis 400.000 € steuerfrei, Ehepartner bis 500.000 €. Bei vermieteten Objekten gelten 10 % Bewertungsabschlag, bei Selbstnutzung durch den Erben unter bestimmten Voraussetzungen sogar volle Steuerfreiheit.
Eine fundierte Verkehrswertermittlung kann erbschaftsteuerlich bares Geld sparen – das gilt besonders, wenn das Finanzamt zunächst pauschal hoch ansetzt.
Checkliste – haben Sie an alles gedacht?
- ✓Erbschein oder Testament beantragt / vorhanden
- ✓Grundbuchauszug, Versicherungsunterlagen, Mietverträge gesammelt
- ✓Energieausweis und Bauunterlagen geprüft
- ✓Bei Erbengemeinschaft: gemeinsames Gespräch vor jeder Entscheidung
- ✓Verkehrswert durch unabhängige Maklerbewertung kennen
- ✓Steuerberater zur Erbschaftsteuer eingeschaltet
Das nehmen Sie aus diesem Ratgeber mit
Genau an diesem Punkt holen wir unsere Kundinnen und Kunden ab. Wir unterstützen Sie dabei, Überblick zu gewinnen, gute Entscheidungen zu treffen und den passenden Weg mit Ihrer geerbten Immobilie zu finden – in Berlin und Brandenburg, fachlich fundiert und mit viel Feingefühl
Nach einem Erbfall ist der Druck häufig groß. Fristen, Unterlagen, vielleicht auch unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Familie. Umso wichtiger ist ein klarer erster Schritt:
Unterlagen sammeln (Grundbuchauszug, Mietverträge, Teilungserklärung, Energieausweis etc.)
realistisch prüfen 👆🏼 können und wollen Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder eher verkaufen?
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Situation zu sortieren – in Ruhe, strukturiert und verständlich erklärt.
Häufige Fragen
Sollten wir die Immobilie behalten oder verkaufen?+
Das hängt von Lage, Zustand, Mietsituation, Eigennutzungspotenzial und – ganz wichtig – Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Wir helfen Ihnen, die Entscheidung mit Zahlen und Erfahrung zu unterlegen.
Was, wenn die Erben sich nicht einig werden?+
Im Zweifel kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen – das ist fast nie die beste Lösung. Eine moderierte gemeinsame Entscheidung ist deutlich werterhaltender und beziehungsschonender.
Wie schnell muss verkauft werden?+
Es gibt keine Verkaufsfrist. Steuerlich relevant ist die Anzeige beim Finanzamt (3 Monate). Für den Verkauf selbst lassen Sie sich Zeit – Marktphase und Vorbereitung sind wichtiger als Tempo.
Kann ich die Immobilie selbst beziehen?+
Ja, und das ist erbschaftsteuerlich oft attraktiv (Stichwort Familienheim). Voraussetzung: zeitnahe Selbstnutzung und Verbleib für mindestens 10 Jahre.
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